Die E-Rechnung wird verpflichtend

Ab dem 01.01.2025 ist der Empfang elektronischer Rechnungen für inländische B2B-Umsätze (Business-2-Business) verpflichtend. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) für inländische B2B-Transaktionen zu empfangen.

Achtung: Die E-Rechnung betrifft alle Unternehmen, z. B. auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, Besitzer von Photovoltaikanlagen und Heilberufe.

 

Weitere Informationen und Skript zur E-Rechnung finden Sie in unserem Mandantenservice.